Der leiseste Weg in die Selbstständigkeit führt über einen bestehenden Betrieb

In den Nachfolgebörsen der Kammern stehen dauerhaft mehr Betriebe zum Verkauf, als sich ernsthafte Interessenten melden. Es sind selten Unternehmen, deren Namen jemand kennt: ein Sanitärbetrieb am Stadtrand, eine Spedition mit zwei Dutzend Jahren Auftragsgeschichte, ein Ingenieurbüro, dessen Inhaber seit vier Jahren einen Nachfolger sucht und noch keinen gefunden hat.

Wer dort einsteigt, gründet nicht. Am ersten Tag stehen Kunden, Umsatz, Personal und eingespielte Abläufe bereits da. Dafür beginnt der Einstieg mit einer Kaufpreisverpflichtung, mit Verträgen, die jemand anderes verhandelt hat, und mit einem Team, das den Vorgänger seit Jahren kennt und die neue Person überhaupt nicht.

Der folgende Ablauf ist keine Ausnahme, sondern das Muster, das sich in Übergabeberatungen immer wieder zeigt: lange Suche, zäher Streit über den Preis, ein Finanzierungsmix aus vier Bausteinen, ein Übergabejahr. Rechts-, Steuer- und Bewertungsfragen gehören dabei in die Hand entsprechender Fachleute; dieser Text ordnet den Ablauf ein, er ersetzt keine Beratung.

Die Übernahme in sechs Punkten

  • Was übergeht: Kundenbeziehungen, Personal, Verträge und ein Ruf, den jemand anders über Jahrzehnte aufgebaut hat.
  • Wonach sich der Preis richtet: nach dem nachhaltig erzielbaren Ertrag, bereinigt um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn, nicht nach der Lebensleistung.
  • Wie lange es dauert: von der ersten Anfrage bis zur Unterschrift häufig mehr als ein Jahr, die eigentliche Übergabe danach noch einmal Monate.
  • Woraus die Finanzierung besteht: Eigenmittel, Hausbankdarlehen, Förderkredit, oft eine Bürgschaft und in vielen Fällen ein Verkäuferdarlehen.
  • Was am häufigsten kippt: eine nicht finanzierbare Preisvorstellung, ein Altinhaber ohne Abschiedsdatum, ein Kundenstamm, der an einer Person hängt.
  • Was nicht in Eigenregie gehört: Vertragsgestaltung, steuerliche Struktur und die Bewertung selbst.

Wie eine Übergabe tatsächlich anläuft

Der erste Kontakt läuft fast nie über eine Anzeige, sondern über einen Dritten: den Steuerberater, den Kammerberater, einen Lieferanten. Verkäufer wollen den Vorgang nicht öffentlich machen, solange nichts entschieden ist, weil Belegschaft, Kunden und Wettbewerber sonst früher Bescheid wissen als der Inhaber selbst.

Deshalb sieht das erste Treffen aus wie ein Höflichkeitsbesuch. Es geht um Werdegang, um die Frage, warum jemand ausgerechnet diesen Betrieb will, und um die Sorge des Verkäufers, dass ein Investor das Team auflöst. Zahlen kommen selten vor dem zweiten Termin und meist erst nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Diese Reihenfolge wirkt umständlich, hat aber einen praktischen Grund: Wer zuerst nach dem Preis fragt, wird als Käufer eingeordnet, der nur rechnet. Wer zuerst nach dem Betrieb fragt, bekommt später die Unterlagen, um die es wirklich geht.

Warum jemand verkauft, und was das über den Preis sagt

Der Anlass des Verkaufs prägt die Verhandlung stärker als jede Bewertungsmethode. Bei einer geplanten Altersnachfolge sitzt jemand am Tisch, der Zeit hat, den Betrieb erhalten will und beim Übergabezeitraum entgegenkommt. Der Preis ist dann oft weniger flexibel als der Zeitplan.

Anders sieht es aus, wenn Krankheit, ein Todesfall in der Familie oder ein zerbrochenes Gesellschafterverhältnis die Übergabe erzwingen. Dann steht der Termin fest, der Betrieb ist häufig seit Monaten ohne Führung, und der Preis fällt. Gleichzeitig steigt das Risiko, weil in solchen Phasen Kunden und Fachkräfte bereits abgewandert sind.

Ein dritter Fall wird selten offen benannt: Der Inhaber hätte gern übergeben, findet aber niemanden in der Familie und schiebt die Entscheidung seit Jahren vor sich her. Erkennbar ist das an alten Maschinen, einer Website aus der vorletzten Dekade und einem Umsatz, der langsam sinkt. Solche Betriebe sind günstig zu haben und teuer im Nachlauf.

Unternehmensnachfolge beginnt mit der Suche, nicht mit der Bewertung

Die Suche ist der längste Teil und der, den fast alle unterschätzen. Vier Quellen tragen den größten Teil: die bundesweite Nachfolgebörse, die Nachfolgemoderatoren der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern, Steuerberatungskanzleien und Banken vor Ort, und die direkte Ansprache per Brief an Betriebe, die gar nicht inseriert haben.

Vor der ersten Anfrage lohnt sich ein schriftliches Suchprofil: Branche, Region, Größenordnung, Ertragslage, akzeptierte Abhängigkeit vom bisherigen Inhaber. Ohne dieses Profil sammelt man Exposés und trifft keine Auswahl. Ein Quereinstieg in die Selbstständigkeit gelingt bei einer Übernahme leichter, wenn die Branche wenigstens angrenzt.

Eine Einordnung der Begriffe und der beteiligten Stellen findet sich im Überblicksartikel zur Unternehmensnachfolge. Für die Praxis wichtiger ist die schlichte Zahl der Kontakte: Wer zwei Betriebe anschaut, hat keine Vergleichsbasis.

Was in der Prüfung wirklich zählt

Nach der Vertraulichkeitsvereinbarung kommen Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, die Summen- und Saldenliste und eine Aufstellung der Anlagen. Das ist die Pflicht. Die interessanten Punkte liegen daneben.

Konzentration zuerst: Trägt ein einzelner Kunde mehr als ein Fünftel des Umsatzes, ist er ein eigenes Kapitel im Kaufvertrag wert. Dann der Mietvertrag mit seiner Restlaufzeit, denn ein Betrieb ohne gesicherte Fläche ist ein anderer Betrieb. Danach Genehmigungen und Zulassungen, das Alter der Maschinen, der aufgeschobene Instandhaltungsbedarf und die Altersstruktur der Belegschaft.

Ein Punkt wird regelmäßig übersehen: Wie viel des Geschäfts steckt im Kopf des Inhabers? Kalkulation, Lieferantenkonditionen, die Nummern der Ansprechpartner. Wo darauf keine schriftliche Antwort existiert, kauft man Umsatz, der mit dem Verkäufer aus der Tür geht.

Drei Wege, einen Kaufpreis herzuleiten

Taschenrechner auf gestapelten Geschäftsunterlagen neben einem Kugelschreiber auf einem Schreibtisch

Es gibt keinen objektiven Wert, sondern Verfahren, die zu einer verhandelbaren Spanne führen. Diese drei bestimmen die Praxis bei kleinen und mittleren Betrieben.

Verfahren Grundgedanke Wo es passt Schwachstelle
Ertragswert Barwert der künftig erzielbaren Erträge, bereinigt um einen kalkulatorischen Unternehmerlohn ertragsstarke Betriebe mit stabiler Auftragslage reagiert empfindlich auf Zinssatz und Prognosedauer
Multiplikator Vielfaches eines bereinigten Ergebnisses, abgeleitet aus vergleichbaren Transaktionen schnelle erste Einordnung, kleine Betriebe belastbare Vergleichsdaten sind selten öffentlich
Substanzwert Wiederbeschaffungswert der Vermögensgegenstände abzüglich Schulden anlagenintensive Betriebe, Untergrenze der Verhandlung ignoriert Ertragskraft und Kundenstamm vollständig

Für steuerliche Zwecke existiert ein eigenes, vereinfachtes Verfahren. Dessen Ergebnis ist ein Steuerwert und kein Verhandlungspreis, und es taugt nicht als Argument am Tisch. Im Handwerk hat sich zusätzlich ein Bewertungsstandard der beratenden Betriebswirte etabliert, der den Personenbezug kleiner Betriebe stärker berücksichtigt. Wie ein Wert überhaupt entsteht, ist auch bei jungen Firmen ein eigenes Thema: die Mechanik hinter einer Bewertung unterscheidet sich in den Annahmen, nicht in der Logik.

Warum die Preisvorstellung fast immer zu hoch beginnt

Der Verkäufer rechnet mit seiner Altersvorsorge, nicht mit einer Rendite. Dazu kommen drei handfeste Rechenfehler, die sich in fast jedem Exposé finden.

Erstens fehlt der kalkulatorische Unternehmerlohn: Wenn der Inhaber sich wenig auszahlt, sieht der Gewinn hoch aus, obwohl eine angestellte Betriebsleitung bezahlt werden müsste. Zweitens stecken private Anteile in der Gewinn- und Verlustrechnung, von Fahrzeugen bis zu Familienangehörigen auf der Gehaltsliste. Drittens wird der Investitionsstau nicht abgezogen, obwohl die Maschine im übernächsten Jahr fällig ist.

Der produktivste Umgang damit besteht nicht darin, den Preis zu bestreiten, sondern die Rechnung offenzulegen. Eine bereinigte Ergebnisdarstellung über drei Jahre verschiebt Verhandlungen zuverlässiger als jedes Angebot.

Asset Deal oder Share Deal, und was das für die Haftung heißt

Beim Kauf einzelner Wirtschaftsgüter wird jedes Gut einzeln übertragen. Verträge gehen nur mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners über, was Aufwand bedeutet, aber Altlasten draußen lässt. Beim Kauf von Gesellschaftsanteilen läuft dagegen alles weiter, inklusive dessen, was noch niemand kennt; die Übertragung von GmbH-Anteilen ist notariell zu beurkunden.

Zwei Haftungsregeln sollte jeder Käufer kennen, bevor er verhandelt. Wer ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet grundsätzlich für die Altverbindlichkeiten, sofern nichts Abweichendes eingetragen und bekannt gemacht wird. Und für bestimmte betriebliche Steuern gibt es eine eigene Übernehmerhaftung. Beides lässt sich gestalten, aber nur vorher und nur mit anwaltlicher und steuerlicher Begleitung.

Steuerlich unterscheiden sich die beiden Wege erheblich, vor allem beim künftigen Abschreibungsvolumen. Diese Frage entscheidet in der Praxis mehr über den Nettopreis als die letzte Verhandlungsrunde.

Wie so ein Kauf finanziert wird

Selten trägt ein einziger Baustein den Kaufpreis. Üblich ist eine Mischung aus Eigenmitteln, einem Bankdarlehen, einem Förderkredit über die Hausbank und, wenn die Sicherheiten fehlen, einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank des Bundeslandes, die einen wesentlichen Teil des Ausfallrisikos übernimmt.

Der vierte Baustein ist das Verkäuferdarlehen: Ein Teil des Kaufpreises bleibt stehen und wird über Jahre getilgt, häufig nachrangig. Es senkt den Finanzierungsbedarf und wirkt als Signal, weil der Verkäufer damit an das Fortbestehen glaubt. Ergänzend kommen erfolgsabhängige Nachzahlungen vor, die an Umsatz oder Ergebnis der ersten Jahre gekoppelt sind.

Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar. Angenommen, ein Betrieb erwirtschaftet nach Abzug eines angemessenen Geschäftsführergehalts ein bereinigtes Ergebnis von 120.000 Euro im Jahr, und der Kaufpreis liegt bei 480.000 Euro. Werden davon 80.000 Euro aus Eigenmitteln gestellt und 400.000 Euro über zehn Jahre finanziert, entfallen auf Tilgung und Zins rund 50.000 Euro jährlich. Bleiben 70.000 Euro für Steuern, Investitionen und den eigenen Lebensunterhalt. Die Zahlen sind erfunden, die Struktur der Rechnung ist es nicht: Genau diese Zeile entscheidet, ob eine Bank mitgeht.

Zwei Posten fehlen in fast jeder ersten Rechnung: Betriebsmittel für die laufenden Monate nach der Übernahme und ein Puffer für Reparaturen. Entscheidend ist am Ende die Kapitaldienstfähigkeit, also die Frage, ob Zins und Tilgung aus dem bereinigten Ergebnis bezahlbar sind, ohne den Betrieb auszuhungern. Wer diesen Weg mit dem Aufbau aus eigener Kraft vergleicht, rechnet dieselbe Belastung gegen Jahre ohne Umsatz.

Der Übergabezeitraum und die Rolle des Altinhabers

Wie lange der bisherige Inhaber bleibt, hängt an der Kundenbindung. Bei standardisierten Leistungen reichen wenige Monate; bei Betrieben, in denen Aufträge über persönliche Beziehungen kommen, sind ein bis zwei Jahre realistisch.

Was in dieser Zeit gilt, gehört schriftlich in einen eigenen Vertrag: Anwesenheitstage, Aufgaben, Vergütung und vor allem, wer nach außen für den Betrieb spricht. Die Rolle des Altinhabers ist die eines Türöffners, nicht die eines Entscheiders. Ohne festes Enddatum verlängert sie sich von selbst.

Erfahrung ist dabei ein Aktivposten und kein Hindernis. Dass sie sich bei einem späten Einstieg auszahlt, zeigt sich nicht nur bei Übernahmen, sondern auch beim Gründen jenseits der fünfzig.

Was mit dem Team passiert

Beim Übergang eines Betriebs gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über, mit den bisherigen Bedingungen. Die Beschäftigten sind vorher in Textform zu unterrichten, und sie können dem Übergang innerhalb eines Monats nach dieser Unterrichtung widersprechen. Eine Kündigung wegen des Übergangs selbst ist unwirksam.

Die Reihenfolge der Information entscheidet über die Stimmung der nächsten Monate. Bewährt hat sich, an einem einzigen Tag zu informieren: zuerst die Schlüsselpersonen im Einzelgespräch, dann die Belegschaft gemeinsam, danach die größten Kunden und Lieferanten. Wenn ein Betriebsrat besteht, ist er entsprechend einzubinden.

Der häufigste Fehler in dieser Phase ist Schweigen. Eine Übergabe spricht sich in kleinen Betrieben innerhalb von Tagen herum, und das Gerücht ist immer schlechter als die Nachricht.

Kunden, Lieferanten und die stille Abwanderung

Kunden kündigen nach einer Übernahme selten. Sie fragen beim nächsten Auftrag einfach woanders an, und das fällt erst im übernächsten Quartal auf. Gegen dieses Muster hilft nur persönlicher Kontakt: gemeinsame Besuche bei den größten Kunden im Übergabezeitraum, mit dem Verkäufer im Raum.

Auf der Lieferantenseite lohnt der Blick in die Verträge. Klauseln, die bei einem Wechsel der Beteiligungsverhältnisse ein Kündigungsrecht auslösen, sind in Rahmenverträgen keine Seltenheit, ebenso persönlich gewährte Konditionen, die niemand schriftlich fixiert hat.

Preiserhöhungen gehören nicht ins erste Halbjahr. Sie sind später leichter durchzusetzen, wenn zwei oder drei Aufträge sauber abgewickelt worden sind und der Betrieb den Nachweis erbracht hat, dass die Qualität nicht am Vorgänger hing.

Die drei Punkte, an denen Übergaben scheitern

  1. Der Preis ist nicht finanzierbar. Zins und Tilgung übersteigen das bereinigte Ergebnis. Erkennbar, sobald jemand die Kapitaldienstfähigkeit rechnet, statt über den Wert zu diskutieren.
  2. Der Altinhaber geht nicht. Ohne Enddatum und ohne klare Zuständigkeit fragt das Team weiterhin ihn, und Entscheidungen werden zweimal getroffen. Das zerstört Autorität schneller als jeder fachliche Fehler.
  3. Der Betrieb hing an einer Person. Kalkulation, Kundenkontakte und Konditionen existierten nur im Kopf des Inhabers. Ohne dokumentierten Wissenstransfer wandert der Ertrag mit ihm ab.

Alle drei Punkte sind vor der Unterschrift erkennbar. Zwei davon lassen sich vertraglich abfedern, der dritte nur durch Arbeit im Übergabezeitraum.

Was in den ersten hundert Tagen nicht geändert wird

Die Versuchung ist groß, sofort zu modernisieren. Sinnvoll ist das Gegenteil: Preise, Personalbesetzung, Markenauftritt und eingespielte Abläufe bleiben zunächst, wie sie sind. In dieser Zeit läuft man mit, hört zu und schreibt auf, was niemand erklären kann, ohne den Ablauf selbst zu zeigen.

Parallel entsteht die eigene Zahlenbasis: monatliche Auswertung, Auftragsbestand, Liquidität, Kundenkonzentration. Nach einem vollständigen Geschäftsjahr kennt man die Saisonkurve und kann größere Eingriffe begründen. Wie sehr eingespielte Strukturen und Erneuerungswille aneinandergeraten, ist auch das Thema von Familienunternehmen mit Startup-Denken.

Eine Ausnahme gilt für Sicherheit und offensichtliche Rechtsverstöße. Was gegen Auflagen verstößt, wird sofort abgestellt, unabhängig davon, wie lange es vorher geduldet wurde.

Häufige Fragen

Ist eine Übernahme günstiger als eine Neugründung?

Nicht im Anschaffungspreis, aber häufig im Risiko. Sie zahlen für Umsatz, der bereits existiert, statt Jahre in dessen Aufbau zu investieren. Die Rechnung geht auf, wenn der Ertrag den Kapitaldienst trägt und der Kundenstamm die Übergabe übersteht.

Brauche ich einen Meisterbrief, um einen Handwerksbetrieb zu übernehmen?

In den zulassungspflichtigen Gewerken ist ein entsprechender Befähigungsnachweis erforderlich. Wer ihn selbst nicht hat, kann die Voraussetzung über eine angestellte Betriebsleitung erfüllen. Welche Gewerke betroffen sind, klärt die Handwerkskammer verbindlich.

Wie lange dauert die Suche im Schnitt?

Von der ersten Anfrage bis zur Unterschrift vergeht in vielen Fällen mehr als ein Jahr. Wer zwei bis drei ernsthafte Prüfungen parallel führt, verkürzt diese Zeit, weil er nicht bei jeder Absage wieder von vorn beginnt.

Geht das auch ohne Eigenkapital?

In der Regel nicht. Banken erwarten einen spürbaren Eigenanteil, weil er die Verhandlungsposition des Betriebs und die Belastbarkeit des Käufers zeigt. Verkäuferdarlehen und Bürgschaften können die Lücke verkleinern, aber nicht ersetzen.

Hafte ich für Schulden aus der Zeit des Vorgängers?

Das hängt an der gewählten Struktur und daran, ob die bisherige Firma fortgeführt wird. Es gibt Regeln, die eine Haftung anordnen, und Wege, sie auszuschließen. Diese Frage gehört vor der Unterschrift in eine anwaltliche Prüfung, nicht danach.

Woran erkenne ich, ob die Zahlen belastbar sind?

An der Übereinstimmung mehrerer Quellen: Jahresabschluss, laufende Auswertung, Kontoauszüge und Auftragsbestand müssen dieselbe Geschichte erzählen. Weicht eine Quelle ab, ist das kein Detail, sondern der Anfang der eigentlichen Prüfung.

Der Reiz dieses Wegs liegt darin, dass er unspektakulär ist. Es gibt keinen Pitch, keine Runde und keine Bühne, sondern einen Betrieb, der am Montag nach der Übergabe genauso weiterarbeitet wie am Freitag davor. Genau das ist die Leistung.

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Marie Lindhoff schreibt seit Jahren über Gründungen abseits der bekannten Erfolgsgeschichten. Sie interessiert sich für die Jahre zwischen Idee und Tragfähigkeit, in denen wenig fotogen passiert. Ihre Texte fragen nach Zahlen, nicht nach Vision.