Ab Mitarbeiter Nummer eins sind Sie Arbeitgeber
Die Zusage dauert zwei Minuten. Danach ändert sich die Rechtsstellung des Betriebs, und zwar dauerhaft. Aus jemandem, der Aufträge annimmt und Rechnungen schreibt, wird eine Partei mit Melde-, Zahlungs- und Fürsorgepflichten, die auch dann bestehen, wenn im Januar niemand bestellt.
Der Unterschied wird meistens unterschätzt, weil er in zwei Teile zerfällt, die selten zusammen betrachtet werden. Der eine ist formal: Anmeldungen, Vertrag, Abrechnung, Fristen. Der andere ist innerlich und schwerer zu beschreiben: Ab diesem Tag hängt der Lebensunterhalt einer anderen Person an den eigenen Entscheidungen.
Was folgt, ist beides. Die Reihenfolge der formalen Schritte, die Kostenpositionen, die ab dem ersten Arbeitstag jeden Monat sicher anfallen, und die Stellen, an denen Gründer bei der ersten Einstellung regelmäßig danebengreifen. Steuerliche und arbeitsrechtliche Einzelfragen gehören in die Steuerberatung oder eine Rechtsberatung.
Was ab dem ersten Arbeitstag jeden Monat fällig ist
- Bruttoentgelt: unabhängig von der Auftragslage, zum vereinbarten Termin.
- Arbeitgeberanteile: zur Sozialversicherung, zusätzlich zum Brutto.
- Umlagen und Beiträge: je nach Betrieb, samt Beitrag zur Berufsgenossenschaft.
- Abrechnung: Kosten für Lohnbüro oder Software, monatlich.
- Arbeitsplatz: Gerät, Software, Fläche, Versicherung.
- Fortzahlung: Entgelt läuft bei Urlaub und im Krankheitsfall in gesetzlichem Umfang weiter.
- Führungszeit: mehrere Stunden im Monat, die vorher für Aufträge da waren.
Der Moment, in dem die Rolle wechselt
Die meisten Gründer beschreiben denselben Punkt: nicht die Unterschrift, sondern die erste Gehaltszahlung in einem schwachen Monat. Solange nur eigenes Geld im Spiel ist, lässt sich ein flauer Monat aushalten. Sobald am Fünfundzwanzigsten eine Zahlung fällig ist, die nicht verschiebbar ist, ändert sich die Art, wie Entscheidungen getroffen werden.
Das hat gute und schlechte Seiten. Die gute: Der Betrieb bekommt eine Struktur, weil er sie braucht. Termine werden verlässlicher, Aufgaben werden beschrieben, Abläufe entstehen, weil eine zweite Person sie sonst nicht ausführen kann.
Die schlechte: Die Risikobereitschaft sinkt, manchmal zu früh. Wer nach der ersten Einstellung nur noch sichere Aufträge annimmt, hat den Betrieb stabilisiert und gleichzeitig das gebremst, was ihn interessant machte. Beide Effekte treten fast immer gemeinsam auf.
Erster Mitarbeiter, erste Arbeitgeberpflichten
Der formale Teil beginnt vor dem ersten Arbeitstag und nicht danach. Die Reihenfolge ist weitgehend festgelegt, weil ein Schritt jeweils den nächsten voraussetzt.
Zuerst wird die Betriebsnummer beantragt, ohne die keine Meldung möglich ist. Dann folgen die Anmeldung bei der Krankenkasse der Person als Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Parallel wird der Arbeitsvertrag geschlossen und die Lohnabrechnung eingerichtet.
Diese Schritte haben Fristen, und die Fristen sind kürzer, als die meisten annehmen. Wer drei Tage vor dem Arbeitsbeginn anfängt, gerät in Verzug. Zwei bis drei Wochen Vorlauf sind ein realistischer Rahmen, und in dieser Zeit gehört die Abstimmung mit der Steuerberatung oder dem Lohnbüro an den Anfang, nicht ans Ende.
Die Betriebsnummer und wozu sie gebraucht wird
Die Betriebsnummer kennzeichnet den Betrieb im Meldeverfahren der Sozialversicherung. Ohne sie lässt sich niemand anmelden, und sie wird bei der zuständigen Stelle der Arbeitsverwaltung beantragt.
Beantragt wird sie einmal, nicht je Person. Wer mehrere Betriebsstätten hat, sollte klären, ob eine oder mehrere Nummern nötig sind, weil sich daran auch die Zuordnung zur Berufsgenossenschaft und statistische Meldungen anschließen.
Praktisch heißt das: Dieser Antrag steht ganz vorn auf der Liste, direkt nach der Entscheidung, überhaupt einzustellen. Er kostet wenig Aufwand, und er ist die Voraussetzung für alles Weitere, einschließlich der ersten Abrechnung.
Anmeldungen, Meldewesen und die zuständigen Stellen
Die Anmeldung zur Sozialversicherung läuft über die Krankenkasse, bei der die eingestellte Person versichert ist. Sie zieht die Beiträge ein und verteilt sie an Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Meldung erfolgt über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder das dafür vorgesehene Meldeverfahren.
Getrennt davon steht die gesetzliche Unfallversicherung. Der Betrieb meldet sich bei der für seine Branche zuständigen Berufsgenossenschaft an, und zwar unabhängig davon, ob er bereits Beschäftigte hatte. Der Beitrag richtet sich nach Entgeltsumme und Gefahrklasse.
Dazu kommen je nach Tätigkeit weitere Pflichten: Aufzeichnung der Arbeitszeit, Unterweisung zur Arbeitssicherheit, in manchen Branchen zusätzliche Nachweise. Welche im konkreten Fall gelten, klärt die zuständige Stelle oder eine arbeitsrechtliche Beratung. Einen ersten Überblick über das System gibt die Einführung in die Sozialversicherung.
Der Arbeitsvertrag und was hineingehört

Ein Arbeitsvertrag muss die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses enthalten, und der Umfang dieser Nachweispflichten ist in den vergangenen Jahren erweitert worden. Ein vor Jahren heruntergeladenes Muster deckt sie häufig nicht mehr ab.
Zu den Punkten, die geregelt sein wollen, gehören Beginn und gegebenenfalls Ende, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung samt Zusammensetzung und Fälligkeit, Urlaub, Kündigungsfristen und das Verfahren bei Kündigung. Dazu kommen betriebliche Punkte wie Nebentätigkeit, Verschwiegenheit und die Rechte an Arbeitsergebnissen.
Der letzte Punkt wird in technischen Betrieben regelmäßig vergessen und ist später schwer nachzuholen. Wer Software, Texte oder Konstruktionen erstellen lässt, sollte die Rechtelage im Vertrag geklärt haben, bevor das erste Ergebnis entsteht.
Weil sich die Anforderungen ändern und Formfehler Folgen haben, gehört der erste Vertrag einmal durch eine fachkundige Prüfung. Das ist überschaubarer Aufwand für ein Dokument, das danach als Vorlage für alle weiteren dient. Eine allgemeine Einordnung bietet der Überblick zum Arbeitsvertrag.
Befristung, Probezeit und die Fristen
Zwei Instrumente werden häufig verwechselt. Eine Probezeit verkürzt die Kündigungsfrist innerhalb eines unbefristeten Verhältnisses. Eine Befristung beendet das Verhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, ohne dass gekündigt werden muss.
Beide haben eigene rechtliche Grenzen, sowohl in der Dauer als auch in der Frage, unter welchen Voraussetzungen sie zulässig sind. Eine sachgrundlose Befristung unterliegt anderen Regeln als eine mit Sachgrund, und eine unwirksame Befristung führt nicht zum Ende des Vertrags, sondern zu einem unbefristeten Verhältnis.
Weil an dieser Stelle Fehler teuer werden, ist es die zweite Passage, die fachkundig geprüft gehört. Für die Planung genügt der Grundsatz: Beide Instrumente sind kein Ersatz für eine ordentliche Auswahl und keine Absicherung gegen eine Fehlentscheidung, sondern nur eine begrenzte zeitliche Erleichterung.
Was der Arbeitsplatz kostet, bevor jemand da ist
Vor dem ersten Arbeitstag entstehen einmalige Kosten, die in der Planung fehlen, weil sie nicht in der Gehaltsrechnung auftauchen. Gerät, Bildschirm, Software mit Nutzerlizenzen, Zugänge, Möbel, gegebenenfalls Fläche.
Dazu kommt die Zeit für die Vorbereitung: Auswahlverfahren, Gespräche, Absagen, Abstimmung mit dem Lohnbüro, Einrichtung der Zugänge, Vorbereitung der ersten Wochen. Zusammen sind das mehrere Arbeitstage des Gründers, die nicht in Aufträge fließen.
Sinnvoll ist, diese Positionen einmal auf einem Blatt zu addieren, bevor die Zusage erteilt wird. Nicht um von der Einstellung abzuraten, sondern damit der Liquiditätsbedarf des Einstellungsmonats bekannt ist. Er ist regelmäßig höher als der laufende Monat danach.
Hinzu kommt eine Position, die sich schwer beziffern lässt und trotzdem real ist: die Anlaufzeit bis zur vollen Wirksamkeit. In den ersten Wochen wird eingearbeitet, geprüft und nachgebessert, und in dieser Zeit erzeugt die Einstellung mehr Aufwand als Entlastung. Wer mit sofortiger Wirkung rechnet, plant den Monat drei mit den Zahlen von Monat acht.
Für die Liquiditätsplanung folgt daraus eine schlichte Regel: Der Einstellungsmonat und die beiden folgenden werden getrennt gerechnet, mit vollen Kosten und ohne zusätzlichen Ertrag. Erst ab dem vierten Monat darf in der Planung ein Beitrag stehen, und auch dieser vorsichtig.
Die Fixkosten, die ab diesem Tag sicher sind

Die folgende Tabelle listet die Positionen ohne Beträge, weil Beträge von Entgelt, Branche und Krankenkasse abhängen. Ausgefüllt wird sie mit den eigenen Zahlen, am besten zusammen mit dem Lohnbüro.
| Position | Rhythmus | Hängt ab von |
|---|---|---|
| Bruttoentgelt | monatlich | Vereinbarung im Vertrag |
| Arbeitgeberanteile Sozialversicherung | monatlich | Entgelt, Kassensatz |
| Umlagen | monatlich | Betriebsgröße, Kasse |
| Beitrag Berufsgenossenschaft | jährlich | Entgeltsumme, Gefahrklasse |
| Lohnabrechnung | monatlich | Dienstleister oder eigene Software |
| Arbeitsplatz und Lizenzen | monatlich oder jährlich | Ausstattung, Software |
| Rückstellung Urlaub und Ausfall | laufend | Urlaubsanspruch, Fortzahlung |
Die letzte Zeile fehlt in fast jeder ersten Planung. Entgelt wird auch in Urlaubswochen und im Krankheitsfall in gesetzlichem Umfang gezahlt, während in dieser Zeit keine Leistung erbracht wird. Wer mit zwölf produktiven Monaten rechnet, rechnet zu optimistisch.
Nützlich ist außerdem eine Rücklage über mehrere Monatskosten, bevor eingestellt wird. Sie ist keine Vorschrift, sondern die Antwort auf die Frage, was passiert, wenn ein größerer Kunde ausfällt. Wie sich der Kapitalbedarf in solchen Phasen darstellt, behandelt der Beitrag über das Arbeiten mit knappen Mitteln.
Lohnabrechnung: selbst machen oder abgeben
Bei einer einzigen Person wirkt die eigene Abrechnung machbar, und technisch ist sie es auch. Die Frage ist weniger die Software als die Haftung für Fehler und der Aufwand für die laufende Beobachtung von Änderungen.
Für die Abgabe an ein Lohnbüro oder die Steuerberatung spricht, dass Meldefristen, Beitragssätze und Bescheinigungen dort ohnehin verfolgt werden. Dagegen spricht ein monatlicher Betrag, der bei einer Person im Verhältnis hoch wirkt.
Eine brauchbare Regel: Bei der ersten Einstellung abgeben, weil dabei die meisten Erstfehler entstehen, und die Frage nach zwei Jahren neu stellen. Bis dahin ist erkennbar, wie stabil die Beschäftigung ist und ob sich der Aufbau eigenen Wissens lohnt.
Die Einarbeitung ist Führungsarbeit, keine Übergabe
Der häufigste Fehler in den ersten Wochen ist die Erwartung, dass die neue Person durch Zusehen lernt. In einem Betrieb ohne dokumentierte Abläufe funktioniert das nicht, weil es nichts gibt, dem man zusehen könnte.
Nötig sind drei Dinge: eine beschriebene Aufgabe mit einem überprüfbaren Ergebnis für die erste Woche, ein fester Ansprechpartner mit Namen, und ein wöchentlicher Termin, der auch dann stattfindet, wenn gerade nichts brennt.
Der dritte Punkt fällt am ehesten aus und ist der wichtigste. Ohne festen Termin entsteht Rückmeldung nur bei Fehlern, und daraus wird eine Beziehung, in der Kontakt gleichbedeutend mit Kritik ist. Wie ein solcher Plan im Detail aussieht, beschreibt der Beitrag über den Aufbau eines Teams.
Hilfreich ist außerdem, in der ersten Woche etwas aufzuschreiben, das bisher nur im Kopf existierte. Die neue Person stellt Fragen, die niemand mehr stellt, und jede dieser Fragen deckt eine Stelle auf, an der ein Ablauf nur deshalb funktioniert, weil eine einzige Person ihn kennt. Diese Notizen sind der Anfang einer Dokumentation, die spätestens bei der dritten Einstellung gebraucht wird.
Der Punkt, an dem Gründer plötzlich Vorgesetzte sind
Viele Gründer wollen keine Vorgesetzten sein und sagen das auch. Der Wunsch ändert nichts an der Lage: Wer über Entgelt, Aufgaben und Fortbestand entscheidet, ist in einer Rolle mit Machtgefälle, ob er sie annimmt oder nicht.
Aus der Weigerung, diese Rolle zu übernehmen, entstehen zwei Muster. Im ersten wird der Freundschaftsmodus gewählt, bis eine unangenehme Entscheidung ansteht, und dann wirkt jede Korrektur wie ein Bruch. Im zweiten wird gar nicht geführt, und die neue Person sucht sich ihre Aufgaben selbst, meist die falschen.
Der brauchbare Weg liegt dazwischen und ist unspektakulär: klare Zuständigkeit, klare Erwartung, regelmäßige Rückmeldung, und die Bereitschaft, unangenehme Dinge früh und sachlich anzusprechen. Wer sich damit schwertut, findet im Text über den Weg vom Gründerteam zur Führungsebene die Fortsetzung dieser Frage.
Wann die Einstellung zu früh kommt
Drei Anzeichen sprechen dafür, dass die Einstellung noch warten sollte. Erstens: Die Aufgabe lässt sich nicht in drei Sätzen beschreiben. Wer nur weiß, dass er Entlastung braucht, stellt jemanden ein, dessen Rolle sich nie klärt.
Zweitens: Der Auftragsbestand reicht nicht über die Kündigungsfrist hinaus. Eine Einstellung auf Basis eines einzelnen Kunden, dessen Vertrag in vier Monaten endet, schafft eine Verpflichtung, die den Kunden überdauert.
Drittens: Es gibt keine Person, die tatsächlich Zeit für die Einarbeitung hat. Sechs bis acht Wochen mit deutlich reduzierter eigener Auslastung sind die Voraussetzung, nicht die Ausnahme. Wer diese Zeit nicht hat, verschiebt die Einstellung besser um ein Quartal.
Wenn es nicht passt: die unangenehme Entscheidung
Ein Teil der ersten Einstellungen funktioniert nicht, und das liegt häufiger an unklaren Erwartungen als an der Person. Wer das früh bemerkt, hat mehr Möglichkeiten als jemand, der ein Jahr wartet.
Die erste Frage lautet, ob die Rolle je klar war. Wenn nicht, ist eine Nachschärfung mit schriftlichen Erwartungen und einem Prüfzeitpunkt der richtige Schritt, nicht die Trennung. Wenn die Rolle klar war und trotzdem nichts entsteht, hilft Zuwarten nicht.
Für die Trennung selbst gelten Fristen, Formvorschriften und je nach Betriebsgröße besondere Schutzvorschriften. Diese Konstellation gehört in eine arbeitsrechtliche Beratung, bevor etwas ausgesprochen wird. Eine Kündigung, die formal fehlerhaft ist, kostet mehr als die Beratung, die sie verhindert hätte.
Häufige Fragen
Wie viel Vorlauf braucht die erste Einstellung?
Zwei bis drei Wochen zwischen Zusage und erstem Arbeitstag sind ein realistischer Rahmen. In dieser Zeit werden Betriebsnummer, Anmeldungen, Vertrag, Abrechnung und Arbeitsplatz vorbereitet. Wer knapper plant, gerät bei den Meldefristen in Verzug.
Ist eine freie Mitarbeit die einfachere Lösung?
Nur wenn die Tätigkeit tatsächlich selbständig ausgeübt wird. Wer weisungsgebunden und eingegliedert arbeitet, ist im Zweifel abhängig beschäftigt, unabhängig von der Bezeichnung im Vertrag. Die Folgen einer Fehleinordnung sind erheblich, weshalb diese Frage vorher fachkundig geklärt gehört.
Was kostet eine Einstellung insgesamt?
Über dem Bruttoentgelt liegen die Arbeitgeberanteile, dazu kommen Umlagen, Unfallversicherung, Abrechnung und Arbeitsplatz. Die Sätze hängen von Entgelt, Kasse und Branche ab, deshalb entsteht die belastbare Zahl nur aus einer Beispielabrechnung, die ein Lohnbüro in kurzer Zeit erstellt.
Muss die Arbeitszeit aufgezeichnet werden?
Für Arbeitszeitaufzeichnungen bestehen gesetzliche Pflichten, deren Umfang von Branche und Beschäftigungsform abhängt und in den vergangenen Jahren Gegenstand von Änderungen war. Welche Anforderungen konkret gelten, klärt eine arbeitsrechtliche Beratung; ein einfaches, nachvollziehbares Verfahren einzurichten ist in jedem Fall sinnvoll.
Wie findet man überhaupt jemanden ohne bekannten Namen?
Über das eigene Umfeld, über Fachkreise und über eine ehrliche Beschreibung der Lage. Kleine Betriebe können mit Nähe, Gestaltungsspielraum und Sichtbarkeit der eigenen Arbeit werben. Was sie nicht sollten, ist Sicherheit versprechen, die sie nicht garantieren können.
Was ändert sich mit der zweiten Einstellung?
Formal wenig, praktisch viel. Ab zwei Personen entsteht ein Verhältnis untereinander, das der Gründer nicht mehr vollständig überblickt, und Fragen der Gleichbehandlung werden sichtbar. Spätestens dann lohnen schriftliche Regeln zu Urlaub, Arbeitszeit und Vergütungslogik.
Die erste Einstellung ist keine Skalierungsentscheidung, sondern ein Rollenwechsel mit monatlichem Zahlungstermin. Wer die Fixkosten und die Einarbeitungszeit vorher auf ein Blatt schreibt, trifft sie zum richtigen Zeitpunkt statt aus Überlastung heraus.




